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   OLG Hamm, 10.11.2021 - I-11 U 7/21   

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https://dejure.org/2021,53138
OLG Hamm, 10.11.2021 - I-11 U 7/21 (https://dejure.org/2021,53138)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.11.2021 - I-11 U 7/21 (https://dejure.org/2021,53138)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. November 2021 - I-11 U 7/21 (https://dejure.org/2021,53138)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz

    Von Kommune gepfändetes Auto: Verwahrung und Versteigerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 839 Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m.; GG Art. 34
    Prozessvollmacht; Amtshaftung; Zwangsversteigerung; gepfändetes Fahrzeug; öffentlich-rechtliche Verwahrung

  • rechtsportal.de

    § 839 Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m.; GG Art. 34
    Prozessvollmacht; Amtshaftung; Zwangsversteigerung; gepfändetes Fahrzeug; öffentlich-rechtliche Verwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 528
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.09.2019 - VIII ZR 289/18

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens: Vorliegen grober Nachlässigkeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2021 - 11 U 7/21
    Hat das Gericht den Beweisführer gem. §§ 402, 379 S. 2 ZPO unter Fristsetzung zur Einzahlung eines Kostenvorschusses für einen Sachverständigen aufgefordert und die vom Sachverständigten zur Vorbereitung des Gutachtens benötigten Akten dann wegen nicht fristgerechter Einzahlung des Auslagenvorschusses nicht an den Sachverständigen versandt, den Sachverständigen vielmehr abgeladen, so kann - unter den Voraussetzungen des § 296 Abs. 2 ZPO - das unter Beweis gestellte Vorbringen bzw. das Beweismittel auch dann als verspätet zurückgewiesen werden, wenn der Kostenvorschuss bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung noch eingezahlt wird (vgl. BGH, Beschl. v. 24.9.2019, VIII ZR 289/18, Juris Tz. 18 ff. m.w.N.).

    Voraussetzung dafür ist , dass die Zulassung des Beweismittels nach der freien Überzeugung des Gerichts die Erledigung des Rechtsstreits verzögern würde und die verspätete Einzahlung auf grober Nachlässigkeit der beweisbelasteten Partei beruht (vgl. BGH, Beschl. v. 10.05.2016, VIII ZR 97/15; Damrau/Weinland, Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 379 Rn. 10; BGH, Urt. v. 16.03.2019, II ZR 32/08; Beschl. v. 24.9.2019, VIII ZR 289/18, Juris Tz. 18 ff.).

    Dabei ist anerkannt, dass die nicht fristgerechte Zahlung eines Auslagenvorschusses allein noch keine grobe Nachlässigkeit indiziert (vgl. BGH, Beschl. v. 24.9.2019, VIII ZR 289/18, Juris Tz. 18 ff.).

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2021 - 11 U 7/21
    Derartiges gibt allenfalls Anlass, eine ergänzende erläuternde Stellungnahme anzufordern oder die mündliche Anhörung des Sachverständigen zu veranlassen (BGH, Beschl. v. 15.03.2005, VI ZB 74/04, Juris Tz. 14).

    Der mangelnden Sorgfalt eines Sachverständigen sehen sich beide Parteien in gleicher Weise ausgesetzt (BGH, Beschl. v. 15.03.2005 - VI ZB 74/04, Juris Tz. 14).

  • VG Schleswig, 23.03.2017 - 4 B 38/17

    Bestimmtheitsanforderungen für Pfändungs- und Überweisungsverfügung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2021 - 11 U 7/21
    Die Anfechtungsklage allein entfaltete gem. § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwGO keine aufschiebende Wirkung (vgl. VG Schleswig, Beschl. v. 23.03.2017, 4 B 38/17, BeckRS 2017, 105788, Tz. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2011 - 9 A 1373/10
    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2021 - 11 U 7/21
    Die beklagte Stadt hat mit der Verwertung - auch ohne eine die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage anordnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts - abgewartet, bis der Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit der Pfändung in der Hauptsache rechtskräftig vom Oberverwaltungsgerichts Münster mit Beschluss vom 29.04.2011, 9 A 1373/10, entschieden worden war und sich auch die Verfassungsbeschwerde des Klägers durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu ihrer Nichtannahme (Beschluss vom 05.02.2012, 1 BvR 1069/11) erledigt hatte.
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2021 - 11 U 7/21
    Die zumutbare und ohne triftigen Grund unterbliebene Benennung von Zeugen durch den Beweisgegner kann (nur) ein Fall der Beweisvereitelung sein (vgl. BGH, Urteil vom 17.01.2008, III ZR 239/06, Juris Tz. 18).
  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 32/08

    Haftung des Geschäftsführers wegen Veranlassung einer die Masse schmälernden

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2021 - 11 U 7/21
    Voraussetzung dafür ist , dass die Zulassung des Beweismittels nach der freien Überzeugung des Gerichts die Erledigung des Rechtsstreits verzögern würde und die verspätete Einzahlung auf grober Nachlässigkeit der beweisbelasteten Partei beruht (vgl. BGH, Beschl. v. 10.05.2016, VIII ZR 97/15; Damrau/Weinland, Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 379 Rn. 10; BGH, Urt. v. 16.03.2019, II ZR 32/08; Beschl. v. 24.9.2019, VIII ZR 289/18, Juris Tz. 18 ff.).
  • BGH, 10.05.2016 - VIII ZR 97/15

    Zurückweisung der Berufung wegen verspäteter Einzahlung des Auslagenvorschusses

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2021 - 11 U 7/21
    Voraussetzung dafür ist , dass die Zulassung des Beweismittels nach der freien Überzeugung des Gerichts die Erledigung des Rechtsstreits verzögern würde und die verspätete Einzahlung auf grober Nachlässigkeit der beweisbelasteten Partei beruht (vgl. BGH, Beschl. v. 10.05.2016, VIII ZR 97/15; Damrau/Weinland, Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 379 Rn. 10; BGH, Urt. v. 16.03.2019, II ZR 32/08; Beschl. v. 24.9.2019, VIII ZR 289/18, Juris Tz. 18 ff.).
  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 207/10

    Bietvollmacht eines Sparkassenvorstands als öffentliche Urkunde

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2021 - 11 U 7/21
    Die durch die Unterschrift und das Amtssiegel begründete gesetzliche Vermutung der Echtheit (§ 437 Abs. 1 ZPO) einer von einer Behörde ausgestellten Vollmachtsurkunde reicht zum Nachweis der Vertretungsmacht durch die von der Behörde bevollmächtigte Person aus (vgl. BGH, Beschl. v. 07.04.2011, V ZB 207/10, Juris Tz. 12 ff.).
  • OLG Braunschweig, 25.03.2015 - 3 U 31/14

    Zur Haftung der Pferdepension für Verletzungen des Pferds

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2021 - 11 U 7/21
    Beruft sich der Geschädigte folglich auf einem Umstand, der eine Beschädigung in der Obhut des Verwahrers ausfüllt, hat er zunächst zu beweisen, dass die Beschädigung nicht bereits vor der Inbesitznahme durch den Verwahrer eingetreten war (Henssler, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 688, Rn. 22; OLG Braunschweig, Urteil vom 25.3.2015, 3 U 31/14, Juris Tz. 31, 33).
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